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May 26, 2023May 26, 2023

Nach der Zustimmung des Parlaments können EU-Verbraucher bald eine einzige Ladelösung für ihre elektronischen Geräte nutzen.

Bis Ende 2024 müssen alle in der EU verkauften Mobiltelefone, Tablets und Kameras mit einem USB-Typ-C-Ladeanschluss ausgestattet sein. Ab Frühjahr 2026 erstreckt sich die Pflicht auch auf Laptops. Das neue Gesetz, das am Dienstag vom Plenum mit 602 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen angenommen wurde, ist Teil einer umfassenderen EU-Bemühung, Elektroschrott zu reduzieren und Verbraucher in die Lage zu versetzen, nachhaltigere Entscheidungen zu treffen.

Nach den neuen Regeln benötigen Verbraucher nicht mehr jedes Mal ein anderes Ladegerät, wenn sie ein neues Gerät kaufen, sondern können ein einziges Ladegerät für eine ganze Reihe kleiner und mittlerer tragbarer elektronischer Geräte verwenden.

Unabhängig von ihrem Hersteller sind alle neuen Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen und tragbare Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, tragbare Navigationssysteme, Ohrhörer und Laptops, die über ein Kabel wiederaufladbar sind, betriebsbereit mit einer Leistung von bis zu 100 Watt, müssen mit einem USB-Typ-C-Anschluss ausgestattet sein.

Alle Geräte, die Schnellladen unterstützen, verfügen nun über die gleiche Ladegeschwindigkeit, sodass Benutzer ihre Geräte mit jedem kompatiblen Ladegerät mit der gleichen Geschwindigkeit laden können.

Förderung technologischer Innovationen

Da kabelloses Laden immer beliebter wird, muss die Europäische Kommission die Interoperabilitätsanforderungen bis Ende 2024 harmonisieren, um negative Auswirkungen auf Verbraucher und Umwelt zu vermeiden. Dadurch wird auch der sogenannte technologische „Lock-in“-Effekt beseitigt, bei dem ein Verbraucher von einem einzigen Hersteller abhängig wird.

Bessere Information und Auswahl für Verbraucher

Spezielle Etiketten informieren Verbraucher über die Ladeeigenschaften neuer Geräte und erleichtern ihnen die Erkennung, ob ihre vorhandenen Ladegeräte kompatibel sind. Käufer können außerdem eine fundierte Entscheidung darüber treffen, ob sie mit einem neuen Produkt ein neues Ladegerät kaufen möchten oder nicht.

Diese neuen Verpflichtungen werden zu einer stärkeren Wiederverwendung von Ladegeräten führen und den Verbrauchern helfen, bis zu 250 Millionen Euro pro Jahr durch unnötige Ladegerätekäufe zu sparen. Entsorgte und ungenutzte Ladegeräte machen in der EU jährlich etwa 11.000 Tonnen Elektroschrott aus.

Zitat

Der Berichterstatter des Parlaments, Alex Agius Saliba (S&D, MT), sagte: „Das gemeinsame Ladegerät wird in Europa endlich Realität. Wir haben mehr als zehn Jahre auf diese Regeln gewartet, aber wir können die derzeitige Fülle an Ladegeräten endlich hinter uns lassen. Dieses zukunftssichere Gesetz ermöglicht die Entwicklung innovativer Ladelösungen in der Zukunft und kommt allen zugute – von frustrierten Verbrauchern bis hin zu unserer gefährdeten Umwelt. Es sind schwierige Zeiten für die Politik, aber wir haben gezeigt, dass der EU nicht die Ideen oder Lösungen ausgehen, um das Leben von Millionen Menschen in Europa zu verbessern und andere Teile der Welt zu inspirieren, diesem Beispiel zu folgen.“

Pressekonferenz

Heute, 4. Oktober, ab 14.30 Uhr MESZ wird der Berichterstatter Journalisten über das Ergebnis der abschließenden Plenarabstimmung und die nächsten Schritte informieren. Klicken Sie hier, um weitere Informationen zum Folgen zu erhalten.

Nächste Schritte

Der Rat muss die Richtlinie förmlich genehmigen, bevor sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Es tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 12 Monate Zeit, die Vorschriften umzusetzen, und 12 Monate nach Ablauf der Umsetzungsfrist, um sie anzuwenden. Die neuen Vorschriften gelten nicht für Produkte, die vor dem Geltungsbeginn in Verkehr gebracht werden.

Hintergrund

Im vergangenen Jahrzehnt hat das Parlament wiederholt die Einführung eines gemeinsamen Ladegeräts gefordert. Trotz früherer Bemühungen, mit der Industrie zusammenzuarbeiten, um die Zahl mobiler Ladegeräte zu senken, führten freiwillige Maßnahmen nicht zu konkreten Ergebnissen für die EU-Verbraucher. Der Legislativvorschlag wurde schließlich am 23. September 2021 von der Kommission vorgelegt.

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